Abgeltungsteuer 2026: Freibeträge, Sätze & Tipps für Sparer (Update)
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschalierte Steuer auf Dividenden, Zinsen und andere Kapitalerträge, die mit 25% plus Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer für Kirchenmitglieder fällig wird.
Abgeltungsteuer 2026: Was Sparer jetzt wissen müssen
Die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland bleibt auch 2026 ein zentrales Thema für jeden, der Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt. Obwohl das System der Abgeltungsteuer oft kritisiert wird, ist es nach wie vor die geltende Regelung für Privatanleger.
Die Eckdaten der Abgeltungsteuer
Grundsätzlich wird auf alle Kapitalerträge ein pauschaler Steuersatz erhoben. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Kapitalertragsteuer: 25,00 %
- Solidaritätszuschlag: 1,375 % (entspricht 5,5 % der KapESt)
- Kirchensteuer: ca. 2 % (optional, je nach Bundesland und Mitgliedschaft)
Damit liegt die Gesamtbelastung für die meisten Anleger bei 26,375 % (ohne Kirchensteuer).
Sparer-Pauschbetrag 2026: Dein steuerfreier Vorteil
Die wichtigste Nachricht für 2026: Der erhöhte Sparer-Pauschbetrag bleibt stabil. Das bedeutet, Sie können Kapitalerträge bis zu einer gewissen Grenze komplett steuerfrei einstreichen:
- Alleinstehende: 1.000 € pro Jahr
- Zusammenveranlagte (Ehepaare): 2.000 € pro Jahr
Wichtig: Um diesen Freibetrag zu nutzen, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Steuer ab dem ersten Euro an das Finanzamt ab.
Was wird besteuert?
- Zinsen: Erträge aus Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen.
- Dividenden: Gewinnanteile aus Aktien oder ETFs.
- Kursgewinne: Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren (Aktien, Fonds, ETFs).
- Kryptowährungen (Ausnahme): Gewinne aus Bitcoin & Co. unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (nach einer Haltefrist von einem Jahr oft steuerfrei).
Abgeltende Wirkung und Steuererklärung
Der Name "Abgeltungsteuer" kommt daher, dass die Steuerschuld mit dem Abzug durch die Bank "abgegolten" ist. Sie müssen diese Erträge in der Regel nicht mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) angeben.
Wann sich die Angabe trotzdem lohnt: Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung). In diesem Fall erstattet Ihnen das Finanzamt die zu viel gezahlte Pauschalsteuer zurück.
Fazit für 2026
Nutzen Sie Ihre Freibeträge konsequent aus. Bei den aktuell moderaten Zinsen (ca. 2-3 % auf Tagesgeld) benötigen Sie ein Vermögen von ca. 35.000 € bis 50.000 €, um den Freibetrag von 1.000 € voll auszuschöpfen. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken!