Finanzamt Zinsen 2026: Nachzahlung & Erstattung (1,8% Regel)

Finanzamt Zinsen 2026: Aktuell gelten 1,8% p.a. (0,15% monatlich) für Nachzahlungen und Erstattungen. Wir erklären die Berechnung und Fristen.

Finanzamt Zinsen 2026: Nachzahlung & Erstattung (1,8% Regel)

Finanzamt Zinsen 2026: 1,8% statt 6% – Das müssen Sie wissen

Lange Zeit verlangte das Finanzamt horrende 6% Zinsen pro Jahr auf Steuernachzahlungen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies für verfassungswidrig. 2026 gilt ein Zinssatz von 1,8% p.a. (0,15% pro Monat). Wir erklären, wann Zinsen anfallen und wie Sie die Berechnung prüfen.

Wann fallen Zinsen beim Finanzamt an?

Zinsen (sowohl Nachzahlungs- als auch Erstattungszinsen) fallen nicht sofort an. Es gibt eine Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres.

  • Beispiel Steuerjahr 2024: Der Zinslauf beginnt erst am 01.04.2026.
  • Ausnahme: Wer seine Steuererklärung sehr spät abgibt, muss ab dem 16. Monat Zinsen zahlen.

Der neue Zinssatz seit 2019

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde der Zinssatz rückwirkend ab dem 01.01.2019 gesenkt:

  • Alter Zinssatz: 0,5% pro Monat (6% p.a.) – gilt nur noch für Zeiträume vor 2019.
  • Neuer Zinssatz: 0,15% pro Monat (1,8% p.a.) – gilt aktuell für 2025 und 2026.

Hinweis: Der Gesetzgeber ist verpflichtet, diesen Zinssatz regelmäßig zu evaluieren. Die nächste Prüfung steht zum 01.01.2026 an. Sollte das allgemeine Marktzinsniveau weiter steigen, könnte auch dieser Satz angepasst werden. Aktuell bleibt es jedoch bei den günstigen 1,8%.

Erstattungszinsen: Geld vom Staat

Das Gute: Der Zinssatz gilt auch für Steuererstattungen. Wenn sich das Finanzamt Zeit lässt, erhalten Sie für jeden Monat nach der Karenzzeit 0,15% Zinsen auf Ihre Rückzahlung. Da dies steuerpflichtige Einnahmen sind (Kapitalertragsteuer), müssen diese Zinsen in der Anlage KAP angegeben werden (sofern der Freibetrag überschritten wird).

Tipp: Einspruch bei alten Bescheiden

Sollten Sie noch offene Steuerbescheide für Zeiträume zwischen 2014 und 2018 haben, prüfen Sie genau. Für diesen Zeitraum hat das Gericht die 6% zwar für "noch anwendbar" erklärt, aber bei Aussetzungszinsen lohnt sich oft ein Einspruch.