Kredit vorzeitig ablösen 2026: Kosten & Vorfälligkeitsentschädigung
Kredit vorzeitig ablösen 2026: Wann darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen? Wir erklären den 10-Jahres-Joker (§ 489 BGB) und wie Sie teure Zinsen sparen.
Kredit vorzeitig ablösen 2026: So umgehen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung
Der Traum vieler Immobilienbesitzer: Den Kredit für das Haus vorzeitig abbezahlen und schuldenfrei sein. Oder: Den teuren Kredit von 2023/2024 durch einen günstigeren Zins 2026 ersetzen ("Umschuldung"). Doch Banken lassen sich ungern Zinsen entgehen. Wir erklären, wann Sie kostenlos aus dem Vertrag kommen und wann die gefürchtete Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
Inhaltsübersicht:
- Der 10-Jahres-Joker (§ 489 BGB): Kostenlos kündigen
- Vorfälligkeitsentschädigung: Wann darf die Bank kassieren?
- Hausverkauf: Sonderkündigungsrecht?
- Ratenkredit vs. Baufinanzierung: Wichtige Unterschiede
- Lohnt sich die Umschuldung 2026?
1. Der 10-Jahres-Joker (§ 489 BGB): Kostenlos kündigen
Das ist der wichtigste Paragraph für alle Kreditnehmer: § 489 BGB. Er besagt, dass Sie jeden Immobilienkredit mit Zinsbindung nach 10 Jahren komplett kostenlos kündigen dürfen – egal, was im Vertrag steht.
- Die Frist: 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung des Darlehens.
- Die Kündigungsfrist: 6 Monate.
- Die Kosten: 0,00 Euro. Keine Vorfälligkeitsentschädigung!
Beispiel: Sie haben Ihren Kredit am 01.02.2016 voll ausgezahlt bekommen. Am 02.02.2026 sind die 10 Jahre um. Sie können den Kredit mit einer Frist von 6 Monaten kündigen und zu einer günstigeren Bank umschulden oder die Restschuld begleichen.
2. Vorfälligkeitsentschädigung: Wann darf die Bank kassieren?
Wollen Sie vor Ablauf der 10 Jahre (und innerhalb der Zinsbindung) aus dem Vertrag, verlangt die Bank Schadenersatz für die entgangenen Zinsen. Das ist die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE).
Wie teuer wird das?
Die Bank berechnet den sogenannten "Zinsschaden". Vereinfacht gesagt: Die Differenz zwischen dem Zins, den Sie zahlen würden (z.B. 4,0%), und dem Zins, den die Bank aktuell am Markt für Pfandbriefe bekommen würde (z.B. 2,5%). Je größer diese Differenz und je länger die Restlaufzeit, desto teurer wird es.
Wann entfällt die VFE?
- Bei Krediten mit variablem Zinssatz (jederzeit mit 3 Monaten Frist kündbar).
- Wenn die Bank im Vertrag fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat (der sogenannte "Widerrufsjoker" – hier hilft nur ein Fachanwalt).
- Nach den oben genannten 10 Jahren.
3. Hausverkauf: Sonderkündigungsrecht?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen müssen (z.B. wegen Scheidung oder Jobwechsel), haben Sie ein berechtigtes Interesse an der Kündigung. Die Bank muss Sie aus dem Vertrag lassen. Aber: Sie darf trotzdem die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen!
Tipp: Manchmal kann der Käufer den Kredit übernehmen ("Schuldhaftübernahme"). Wenn die Konditionen gut sind, spart das die VFE und der Käufer freut sich über den alten Zinssatz.
4. Ratenkredit vs. Baufinanzierung: Wichtige Unterschiede
Vorsicht: Die Regeln oben gelten für Baufinanzierungen. Bei einem normalen Ratenkredit (z.B. für ein Auto oder Möbel) ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich gedeckelt:
- Restlaufzeit > 12 Monate: Max. 1,0 % der Restschuld.
- Restlaufzeit < 12 Monate: Max. 0,5 % der Restschuld.
Einen Ratenkredit abzulösen ist also fast immer günstig und lohnt sich oft schon bei kleinen Zinsunterschieden.
5. Lohnt sich die Umschuldung 2026?
In 2026 haben sich die Bauzinsen auf einem Niveau von ca. 3,5 % eingependelt. Wer in der Hochphase (2023/2024) zu über 4 % abgeschlossen hat, schielt auf eine Umschuldung.
Die Rechnung:
Eine Umschuldung lohnt sich nur, wenn die Zinsersparnis höher ist als die Vorfälligkeitsentschädigung. Da die VFE genau diese Zinsdifferenz ausgleichen soll, lohnt es sich mathematisch meistens nicht, den Vertrag vorzeitig zu brechen – es sei denn, Sie nutzen den 10-Jahres-Joker oder haben ein Sondertilgungsrecht, das die Restschuld und damit die VFE drückt.
Fazit: Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf das Datum der Vollauszahlung. Der 10-Jahres-Joker ist Ihr bester Freund.